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Reformierte Kirche

Schon in den 1530er Jahren schloss sich die Herrlichkeit Gödens der Lehre Calvins an. 1558 erließ die Herrschaft ein Edikt über das Verbot der öffentlichen Religionsausübung. Alle Bewohner der Herrlichkeit wurden formell gezwungen, den reformierten Glauben anzunehmen. Amtshandlungen wie Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen wurden gegen Gebühr in der einzigen reformierten Kirche in Dykhausen abgehalten. 1715 erhielten die Reformierten in Neustadtgödens die Erlaubnis, ihre eigene Kirche zu bauen.

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